Verbietet das Land die Pferdesteuer ?

Verbietet das Land die Pferdesteuer ?

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Verbietet das Land die Pferdesteuer ?

Landesregierung bringt Verbot der Pferdesteuer auf den Weg

Quelle: landsh.de

Die  Landesregierung hat dem Gesetzentwurf des Ministeriums für  Inneres, Ländliche Räume und Integration für ein Verbot der Pferdesteuer zugestimmt. Dieser sieht vor, den Kommunen durch eine Ergänzung  in § 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) die Erhebung einer Steuer auf das Halten von Pferden zu untersagen. Der Gesetzentwurf  ist  Teil des 100-Tage-Programms der Landesregierung.  Die 2. Kabinettsbefassung wird nach der nun durch das Ministerium einzuleitenden Verbandsanhörung voraussichtlich am 26. September  2017 stattfinden. Danach wird der Gesetzentwurf dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zugeleitet.

„Wenn das Parlament unserem Entwurf zustimmt, ist mit dieser Regelung die Pferdesteuer vom Tisch. Das steht dem Pferdeland Schleswig-Holstein auch gut zu Gesicht“, erklärte Staatssekretärin Kristina Herbst zur Einbringung des Gesetzentwurfs. Das Land hat nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) die Gesetzgebungskompetenz für die Pferdesteuer als örtliche Aufwandsteuer. Gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen können es erfordern, bestimmte Bereiche dem Steuerfindungs- und Erhebungsrecht der Gemeinden zu entziehen. „Und bei der Frage der Pferdesteuer ist das in unserem Bundesland ganz eindeutig der Fall“, so Herbst.

 

Bedeutung der Pferdehaltung im Land

Die Staatssekretärin bekräftigte noch einmal die Bedeutung der Pferdehaltung für das Reiterland Schleswig-Holstein. Dabei stehe nicht nur der Spitzensport im Fokus, sondern gerade auch der Breitensport mit seiner herausragenden Jugendarbeit. Hier leisteten die Reitsportvereine wertvolle Arbeit auch zur Gesunderhaltung der Reitsportlerinnen und Reitsportler. „In der Frage der Pferdebesteuerung ist jedoch nicht nur die Sportausübung mit den Pferden ein wesentlicher Gesichtspunkt“, so die Staatssekretärin, „sondern auch die Tatsache, dass das Freizeitreiten vielen Menschen, gerade auch Kindern und Jugendlichen, in Schleswig-Holstein besondere Landschafts- und Naturerlebnisse ermöglicht. Wir freuen uns, wenn die Menschen zu uns kommen, um sich auf dem Rücken der Pferde in Schleswig-Holstein zu erholen.“ Von all diesen Aspekten profitiere auch die Landwirtschaft durch die Möglichkeit, ihr Einkommen durch Pferdezucht zu verbessern.

Ein landesweites Verbot der Erhebung einer Pferdesteuer sei vor diesem Hintergrund  gegenüber dem Interesse der Gemeinden an der geringfügigen Verbesserung ihrer Einnahmen vorzugswürdig. „Ich danke den Fachleuten des Ministeriums, die sehr schnell eine wirklich überzeugende  Lösung für dieses Problem gefunden haben. Nun kann ins Reiterland Schleswig-Holstein wieder Ruhe einkehren“, so Herbst.

 

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